Schönheitsreparaturen durch den Mieter: Wie formuliert man das?

Shownotes

Bei Schönheitsreparaturen kann man als Vermieter ganz schön ins Fettnäpfchen treten, wenn man im Mietvertrag eine unwirksame Klausel verwendet. Die Gerichte – allen voran der Bundesgerichtshof (BGH) – haben über die Jahre viele Standardklauseln gekippt.

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