
Kann die Mieterin die Küchenpauschale streichen?
Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieterin eine monatliche Pauschale für die Nutzung der Einbauküche zahlt, dann ist das Teil der mietvertraglichen Vereinbarung – so wie die Nettokaltmiete, die Nebenkosten oder andere Zusatzleistungen.