Kann die Mieterin die Küchenpauschale streichen?

Shownotes

Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieterin eine monatliche Pauschale für die Nutzung der Einbauküche zahlt, dann ist das Teil der mietvertraglichen Vereinbarung – so wie die Nettokaltmiete, die Nebenkosten oder andere Zusatzleistungen.

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