Gilt die Mietpreisbremse, wenn die Wohnung vorher unbewohnbar war?

Shownotes

War eine Wohnung aufgrund erheblicher Schäden tatsächlich nicht mehr bewohnbar und wurde sie mit großem baulichem Aufwand wiederhergestellt, kann sie rechtlich wie neu geschaffener Wohnraum behandelt werden. Dann greift die Mietpreisbremse bei der anschließenden Vermietung möglicherweise nicht. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.

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00:00:15: In unserem Format fragt Janina, stellt ihr die Fragen zum Immobilienmarkt und ich antworte.

00:00:22: Die Fragen lassen wir immer kurz einsprechen – heute lautet sie so.

00:00:29: Gilt die Mietpreisbremse wenn die Wohnung vorher unbewohnbar war?

00:00:33: Nicht unbedingt!

00:00:34: War eine Wohnung aufgrund erheblicher Schäden tatsächlich nicht mehr bewohnbar und wurde sie mit großem baulichem Aufwand wiederhergestellt?

00:00:42: kann sie rechtlich wie neu geschaffener Wohnraum behandelt werden?

00:00:47: Dann greift die Mietpreisbremse bei der anschließenden Vermietung möglicherweise nicht, aber eine normale Kernsanierung oder ein längerer Leerstand reichen dafür nicht automatisch aus.

00:00:59: Die Wohnung muss zuvor praktisch nicht mehr zur Wohnzwecken nutzbar gewesen sein.

00:01:03: Außerdem müssen die Arbeiten dauerhaft neuen Wohnraum geschaffen haben und einen wesentlichen Bauaufwand darstellen.

00:01:10: Als Richtwert nennt der Bundesgerichtshof mindestens ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus ohne Grundstückskosten.

00:01:18: Entscheidend ist also nicht, ob die Wohnung einfach nur ziemlich heruntergekommen war.

00:01:24: Es kommt darauf an, ob sie wirklich unbewohnbar war und durch die Baumaßnahmen überhaupt erst wieder als Wohnung genutzt werden konnte.

00:01:32: Kurz gesagt, aus unbewohnbar wird nicht automatisch Neubau.

00:01:36: Bei einem echten Wiederaufbau kann die Mietpreisbremse aber entfallen.

00:01:40: Im Zweifel sollte der konkrete Einzelfall rechtlich geprüft und der frühere Zustand der Wohnung gut dokumentiert werden.

00:01:51: Wie immer kurz und knackig.

00:01:53: Das war es für diese Woche.

00:01:55: Wenn ich eure Fragen beantworten soll ihr euch zum Immobilienmarkt mit mir austauschen möchtet Oder ihr Unterstützung bei der Finanzierung benötigt, meldet euch bei mir.

00:02:05: Gerne via Instagram oder LinkedIn!

00:02:07: Bis bald – macht's gut und ciao!

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