Darf man bei einem Wasserrohrbruch die Wohnungstür eines Mieters aufbrechen?
Ein plötzlicher Wasserrohrbruch kann schnell zu einem ernsthaften Problem werden – nicht nur für die betroffene Wohnung, sondern auch für das gesamte Gebäude. Doch was passiert, wenn der Mieter nicht erreichbar ist und die Gefahr sich ausweitet? Darf man die Wohnungstür aufbrechen, um den Schaden zu begrenzen? In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Umständen ein solcher Eingriff zulässig ist, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie Mieter und Vermieter im Notfall vorgehen sollten.